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pafl: Heimatschriftengesetz wird revidiert

02.03.2011 – 10:08 

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag an den Landtag über die Teilrevision des Heimatschriftengesetzes verabschiedet. Die Teilrevision des Gesetzes ist wegen des Beitritts Liechtensteins zu Schengen und der Übernahme des Schengen-Besitzstandes in nationales Recht notwendig.

Mit der Teilrevision wird die gesetzliche Grundlage für biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken nach den Vorgaben der Internationalen Luftfahrtsbehörde und der Europäischen Union geregelt. Die bereits heute enthaltenen biometrischen Daten auf dem Reisepass sollen nun um den Fingerabdruck - ein notwendiges Schengenkriterium - ergänzt werden. Dadurch werden die neuen Reisepässe noch fälschungssicherer.

Weiters soll sich auf der Identitätskarte neben weiteren Sicherheitsmerkmalen auch ein elektronischer Datenträger befinden, um dem Bürger die elektronische Signatur im öffentlichen und privaten Geschäftsverkehr zu ermöglichen. Die Bestimmungen zur Identitätskarte werden deshalb entsprechend ergänzt.

Mit der Teilrevision werden ausserdem einige bestehende datenschutzrechtliche Lücken geschlossen, wie die Identitätsüberprüfung anhand biometrischer Daten im Reisepass, die elektronische Personenkontrolle und die Verwendung der Ausweise im nichtöffentlichen Bereich.

Kontakt:

Ressort Inneres
Karin Wille
T +423 236 60 23