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pafl: Verkehrszulassungsverordnung angepasst

29.03.2011 – 14:54 

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat die Verkehrszulassungsverordnung angepasst. Mit der Anpassung wurden zwei europäische Führerschein-Richtlinien in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Die Vorgaben der Führerschein-Richtlinien in den Bereichen "Zuckerkrankheit" und "Epilepsie oder andere anfallsartige Bewusstseinsstörungen" wurden in die bestehenden Bestimmungen übernommen. Diese betreffen die Pflicht der Fahrzeugführer, die unter diesen Krankheiten leiden, sich in definierten regelmässigen Abständen vom Vertrauensarzt untersuchen zu lassen. Weiters wurde auch der Bereich des Sehvermögens präzisiert.

Kontakt:

Amt für Motorfahrzeugkontrolle
Fidel Frick
T +423 236 75 00