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pafl: Totalrevision des Gesetzes über den Konsumkredit

15.04.2011 – 10:48 

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes über den Konsumkredit zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Totalrevision wird die europäische Richtlinie über Verbraucherkreditverträge in liechtensteinisches Recht umgesetzt. Auch weitere Gesetze, wie etwa das Konsumentenschutzgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, werden der Richtlinie entsprechend angepasst.

Die Richtlinie hat einerseits zum Ziel, den Konsumentenschutz durch mehr Transparenz bei der Kreditwerbung und Kreditvergabe europaweit einheitlich zu verbessern. Andererseits sollen der grenzüberschreitende Wettbewerb angetrieben und dadurch die Zinssätze günstiger werden. Innerhalb des EWR erhalten die Bürger damit dieselben Rechte und Informationsstandards: Sie können Angebote für Darlehen zum Kauf von Konsumgütern (z.B. eines Autos) grenzüberschreitend vergleichen.

Die Richtlinie geht zwar von einer vollständigen Harmonisierung aus, die Mitgliedstaaten erhalten aber Flexibilität in den Bereichen vorvertragliche Informationen, Widerrufsrecht, verbundene Geschäfte (Kaufvertrag - Kreditvertrag), vorzeitige Rückzahlung, Überschreitung des Gesamtkreditbetrages, Regulierung von Kreditgebern und Kreditvermittlern und Pflichten der Kreditvermittler. Gleichzeitig enthält die Richtlinie auch gewichtige Ausnahmen vom Geltungsbereich (z.B. Hypothekarkredite, Kredite über 120'000 Franken) und ist somit auf den klassischen Konsumkredit fokussiert.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Ann-Sophie Constans-Lampert
T +423 236 60 88