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pafl: Teilrevision des Feuerwehrgesetzes

19.04.2011 – 14:56 

Vaduz (ots/pafl) -

Das geltende Feuerwehrgesetz aus dem Jahre 1990 entspricht nicht mehr vollumfänglich den Anforderungen an ein modernes Gesetz. Die Regierung unterbreitet dem Landtag deshalb mit Bericht und Antrag eine Teilrevision des Feuerwehrgesetzes.

Schwerpunktmässig werden mit der Teilrevision die Feuerwehreinsatzpläne neu geregelt. Bei neuen Bauten und Anlagen soll das Hochbauamt zusammen mit dem örtlichen Feuerwehrkommandanten während des Baubewilligungsverfahrens prüfen, ob ein Feuerwehreinsatzplan erforderlich ist. Bei bestehenden Bauten und Anlagen wird die Feuerwehrkommission der Gemeinde beurteilen, ob ein Feuerwehreinsatzplan notwendig ist. Per Verordnung wird die Regierung klare Vorgaben für die einheitliche Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen festlegen.

Weiters schlägt die Regierung vor, weitere Bestimmungen den heutigen Erfordernissen anzupassen; so zum Beispiel Aufgaben und Organisation der Feuerwehr, Verleihung von Dienstgraden, Aufgaben der Feuerwehrkommission und des Feuerwehrkommandanten, Kommandoverhältnisse auf dem Schadenplatz und Finanzierung von Dienstleistungen der Feuerwehr.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
T +423 236 60 92