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pafl: Reformen im Arbeitsrecht stärken Wirtschaftsstandort

18.05.2011 – 10:20 

Vaduz (ots/pafl) -

Die Abänderung der Verordnung II zum Arbeitsgesetz (ArGV II) wurde am Dienstag von der Regierung verschiedet. Mit der vorgesehenen möglichen Ausdehnung der Arbeitszeiten wurden auch angemessene Schutzvorschriften eingeführt. "Die vorliegende Abänderung der ArGV II dient der Stärkung des Wirtschaftsstandortes und sollen die Betriebe von unnötiger Bürokratie befreien", betont Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.

Bürokratieabbau

Eine besondere Entlastung wurde für die Ladengeschäfte aufgenommen. Neu ist es ihnen erlaubt, am Staatsfeiertag, an Maria Empfängnis (8. Dezember) und an den drei dem 24. Dezember vorausgehenden Sonntagen bewilligungsfrei Arbeitnehmende zu beschäftigen. Damit wird eine kohärente Regelung der Verordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss geschaffen, welche das Offenhalten von Geschäften an den besagten Tagen ebenfalls bewilligungsfrei erlaubt.

Gewerbe entlastet

Zudem wird neu die Möglichkeit eröffnet, für gewerbliche Ausstellungen und Tage der offenen Tür an zwei Sonntagen pro Kalenderjahr bewilligungsfrei Arbeitnehmende zu beschäftigen. Bisher benötigte ein Unternehmen, welches Ausstellungen oder Tage der offenen Tür durchführte, zwei Bewilligungen: Die Regierungskanzlei bewilligte die Veranstaltung und das Amt für Volkswirtschaft die Beschäftigung der dafür eingesetzten Arbeitnehmenden. Mit dieser neuen Bestimmung wird die Bewilligung des Amtes für Volkswirtschaft hinfällig und dadurch der administrative Aufwand für die Unternehmen verringert.

Mehr Flexibilität

Die Bestimmungen für Krankenanstalten und Kliniken sowie für Heime und Internate wurden ebenfalls angepasst. Die Arbeitswoche kann auf sieben Tage ausgedehnt werden, wobei unmittelbar nach dem siebten Arbeitstag drei freie Tage gewährt werden müssen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss jedoch im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten werden, und die Anzahl der zulässigen Stunden während der Tagesarbeit ist auf neun Stunden begrenzt. Ebenfalls neu ist die Ermöglichung einer Zwölf-Stunden-Schicht. Neu werden medizinische Labors in die ArGV II aufgenommen. Es soll auch nachts und sonntags gearbeitet werden können, wenn dies aufgrund von medizinischen Notfällen oder für die Qualität der Testresultate unentbehrlich ist. Zudem werden den Sonderbestimmungen der ArGV II Betriebe unterstellt, welche fertige Speisen ausliefern, wie zum Beispiel Pizzakuriere. Damit wird eine Gleichstellung zwischen Partyservicebetrieben und Lieferdiensten von fertig zubereiteten Speisen erreicht.

Kontakt:

Markus Kaufmann,
Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters
T: +423 236 60 09