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pafl: Gesetzliche Grundlagen für das E-Amtsblatt

27.07.2011 – 08:03 

Vaduz (ots/pafl) -

Das elektronische Amtsblatt wird Realität. Im Herbst soll dem Landtag Vorlage zur Abänderung des Kundmachungsgesetzes in erster Lesung vorgelegt werden. Die Vernehmlassungsfrist ist zwischenzeitlich abgelaufen. Mit der Vorlage wird die Grundlage für die elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt sowie der Herausgabe eines elektronischen Amtsblattes im Internet geschaffen.

Schnell und weltweit zugänglich

"Die Informationsbeschaffung verlagert sich immer mehr in Richtung Internet. Diese Entwicklung ist auch im juristischen Bereich zu beobachten", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Durch eine elektronische Kundmachung werde die Informationsbeschaffung nicht nur erleichtert sondern auch vereinfacht und beschleunigt. Das Ziel sei ein schlanker und leistungsfähiger Staat und eine effiziente Verwaltung. "Mit der Vorlage passen wir uns den aktuellen Herausforderungen unserer modernen Informationsgesellschaft an", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Tatsächlich sollen künftig die Landesgesetzblätter elektronisch kundgemacht werden. Die Kundmachung in Papierform wird ersetzt. Dadurch wird der Entwicklung Rechnung getragen, wonach die Landesgesetzblätter schon seit mehreren Jahren tagesaktuell im Internet zum Abruf bereitgehalten werden. Durch die Schaffung eines elektronischen Amtsblattes soll die Kundmachung von behördlichen Mitteilungen und Anordnungen der Entwicklung angepasst werden, wonach jede Art von Information über das Internet ein sehr grosses Publikum erreicht und zwar weltweit.

Kontakt:

Andreas Fuchs, Ressort Präsidium
T +423 236 74 24