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pafl: Übernahme der Niederlassungsrichtlinie für Rechtsanwälte in die Vaduzer Konvention

28.09.2011 – 10:26 

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung beschliesst die Ratifikation des Beschlusses Nr. 2/2007 des EFTA-Rats vom 19. April 2007 zur Änderung von Anlage 3 zu Anhang K (Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen) zum Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (Vaduzer Konvention) und unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend den Beschluss.

Mit dem Beschluss soll die Richtlinie 98/5 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufes in einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde (Niederlassungsrichtlinie), in die Vaduzer Konvention übernommen werden. Damit werden schweizerische Staatsangehörige betreffend die ständige Ausübung einer Tätigkeit einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts in Liechtenstein Staatsangehörigen aus den EWR-Staaten gleichgestellt. Das Recht zur vorübergehenden Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen (aus der Schweiz nach Liechtenstein) steht den schweizerischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bereits jetzt zu. Die Schweiz hat die Niederlassungsrichtlinie bereits umgesetzt.

Kontakt:

Peter Matt
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Tel. +423 236 60 54