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ikr: Abänderung der Sozialhilfeverordnung

29.11.2011 – 13:53 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, die Sozialhilfeverordnung abzuändern. Die Änderungen sind teilweise formeller Natur, teilweise werden Bestimmungen der Praxis angepasst, und es wird ein eigenes Kapitel über die stationäre Betreuung eingeführt. Darin geht es vor allem darum, das Verfahren der Unterbringung von Hilfsbedürftigen in einer stationären Einrichtung zu regeln, die Pflichten des Amtes festzuhalten sowie ein gegebenenfalls greifendes Kostenbeteiligungsmodell zu verankern. Das eingeführte Kostenbeteiligungsmodell unterscheidet zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Aufenthalten eines Hilfsbedürftigen in einer stationären Einrichtung und regelt - je nach Dauer des Aufenthaltes - die anfallende Kostenbeteiligung des Hilfsbedürftigen. Ausserdem wird in der Verordnung geregelt, unter welchen Voraussetzungen das Land und die Gemeinden das Betriebsdefizit eines von der öffentlichen Hand geführten Alters- und Pflegeheims übernehmen.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47