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ikr: Revision des Verantwortlichkeitsrechts für Gesellschaftsorgane

01.02.2012 – 10:05 

Vaduz (ots/ikr) -

Die geltende Rechtslage im Bereich des Verantwortlichkeitsrechts von Gesellschaftsorganen war in der Vergangenheit aufgrund der strengen solidarischen Haftung immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Galt sie in früheren Zeiten als Korrektiv zum ansonsten grundsätzlich liberal geprägten liechtensteinischen Gesellschaftsrecht, so stellt sich in Zeiten zunehmender Regulierung des Finanzplatzes die Frage nach einer zeitgemässen Anpassung der Haftungssituation.

Um die derzeitige Rechtslage zu modernisieren und das grösste Mass an Rechtssicherheit zu gewährleisten, soll das in der Schweiz geltende Prinzip der "differenzierten Solidarität" übernommen werden. Hierzu soll im Gesetz bestimmt werden, dass eine Haftung nur dann gegeben ist, wenn einem Organ der Schaden aufgrund seines persönlichen Verschuldens zurechenbar ist. Die Regierung hat am 31. Januar 2012 einen entsprechenden Bericht und Antrag verabschiedet.

Als Grundlage für die Revision des Verantwortlichkeitsrechts diente unter anderem die jüngste Judikatur des Obersten Gerichtshofs, welcher in einer neueren Entscheidung im Wege der Analogie bereits auf die in der Schweiz geltende "differenzierte Solidarität" zurückgegriffen hatte. "Mit dieser Gesetzesrevision können wir einem seit längerem bestehenden Bedürfnis vieler Akteure des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein nachkommen und durch eine massvolle Verbesserung der Haftungsgrundlagen ein positives Zeichen setzen", so Regierungsrätin Aurelia Frick.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock
T +423 236 74 25