Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


ikr: Neues Forschungsförderungsgesetz geht in Vernehmlassung

28.02.2012 – 14:50 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Februar 2012 den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (Forschungsförderungsgesetz) genehmigt. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li - Vernehmlassungen - bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. März 2012.

Förderung der wissenschaftlichen Qualität im Vordergrund

Im Mittelpunkt des neuen Forschungsförderungsgesetzes steht das Gebot der höchstmöglichen wissenschaftlichen Qualität. Die freie Forschung soll durch eine Basisfinanzierung sichergestellt werden. Weitere Fördermittel hängen von entsprechenden Leistungsvereinbarungen ab, die mit den einzelnen Forschungsinstitutionen abgeschlossen werden. Durch diese Leistungskataloge und die damit verbundenen Finanzierungskriterien soll der internationale Wettbewerb gewährleistet sein.

Gezielte Kooperation mit ausländischen Förderprogrammen

Die liechtensteinischen Forschungseinrichtungen sollen durch den Zugang zu nationalen und internationalen Förderprogrammen Zweit- bzw. Drittmittel generieren. "Zusätzlich strebt die Regierung eine gezielte Zusammenarbeit mit ausländischen Förderprogrammen an, die regelmässig auf ihre Zweckmässigkeit überprüft werden sollen", betont Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer. Aktuell beteiligt sich Liechtenstein beispielsweise am Schweizerischen Nationalfonds, der wichtigsten Schweizer Institution zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.

Hilfestellung und Anreiz für Projekteingaben

Das Forschungsförderungsgesetz sieht weiters die beratende Unterstützung der Nationalen Kontaktstelle für Forschung und Innovation und Anreizsysteme, wie etwa eine Aufwandsentschädigung für eingereichte Projekte, vor. Dadurch sollen potentielle Förderungsempfänger zu Projekteingaben animiert werden. Ergänzend dazu kann die Regierung eigene Forschungsaufträge zur Auftrags- bzw. Schwerpunktforschung erteilen. Eine solche Schwerpunktsetzung ermöglicht Forschungsvorhaben zu Themen, die für die Zukunft der liechtensteinischen Wissenschaft, Wirtschaft oder Gesellschaft von strategischer Bedeutung sind. Die Möglichkeit eines unabhängigen und interdisziplinären Forschungsbeirats mit beratender Funktion ist ebenfalls im neuen Forschungsförderungsgesetz vorgesehen. Auf die Schaffung eines Forschungsförderungsfonds soll hingegen verzichtet werden.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09