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ikr: Die Regierung hat die Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2012/2013 genehmigt.

24.04.2012 – 14:10 

Vaduz (ots/ikr) -

Aufgrund zu starken Verbisses der Jungbäume erweist sich die Waldverjüngung in manchen Waldgebieten als völlig ungenügend. Wo der Wald eine Schutzfunktion vor Naturgefahren leisten soll, ist diese vielerorts in Frage gestellt. Deshalb ist eine Reduktion des Wildbestandes, insbesondere des Rothirsches, auf ein waldverträgliches Mass dringend gefordert. Der Abschussplan sieht das Erlegen von 248 Rehen, 138 Gämsen und von 226 Rothirschen vor.

Um beim Rothirschbestand das Reduktionsziel möglichst rasch zu erreichen und dabei gleichzeitig dessen Geschlechts- und Altersstruktur zu verbessern, hat die Regierung entsprechende Festlegungen getroffen: Vor Freigabe eines Hirschabschusses ist der vorherige Abschuss von drei weiblichen Stücken nachzuweisen und der Abschuss von Hirschen mit beidseitiger Krone bleibt für die nächsten drei Jagdjahre verboten.

Als Ergänzung und Anpassung zu den geplanten Schon- und Winterruhezonen hat die Regierung beschlossen, die Jagdzeit auf die Zeit vom 1. Mai bis 15. Dezember einzugrenzen. Um allen Wildarten im Verlaufe dieser Jagdzeit zwischenzeitliche Ruhe und Schutz vor jagdlicher Störung zu gewähren, werden innerhalb dieser Periode erstmals Jagdruhezeiten im Sinne einer Intervalljagd eingeführt; diese Jagdruhezeiten sollen auch mithelfen, durch das erhoffte Vertrautwerden des Wildes den Jagderfolg zu erhöhen.

Kontakt:

Amt für Wald, Natur und Landschaft
Felix Näscher, Leiter
T +423 236 64 01