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ikr: Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

16.05.2012 – 13:39 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2012 den Bericht und Antrag betreffend die Übernahme der EWR-Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verabschiedet. Am 30. März 2012 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie in das EWR-Abkommen zu übernehmen.

Ziel der Richtlinie 2011/7/EU ist der Ausbau des Instrumentariums zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Die Richtlinie ersetzt ihre Vorgängerrichtlinie 2000/35/EG, welche in Liechtenstein im Jahre 2004 umgesetzt wurde, und ergänzt deren Inhalt in einigen bedeutenden Punkten.

Vorgesehen sind neben einer pauschalen Entschädigung für Betreibungskosten insbesondere eine Höchstgrenze für vertragliche Vereinbarungen über die Zahlungsfrist bei Unternehmern. Weiters wird die zulässige Dauer von vertraglich vorgesehenen Abnahme- und Überprüfungsverfahren, mit welchen die Übereinstimmung der Waren oder Dienstleistungen mit dem Vertrag festgestellt werden soll, zeitlich beschränkt. Auch die Regelungen über grob nachteilige Vertragsklauseln wurden erweitert. Zudem wurde der Verzugszinssatz gegenüber der Vorgängerrichtlinie 2000/35/EG um einen Prozentpunkt auf 8% über dem Bezugszinssatz erhöht.

Die Umsetzung der Richtlinie soll durch die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) erfolgen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock
T +423 236 74 25

Fürstentum Liechtenstein
E-Mail: office@regierung.li
Internet: www.ikr.llv.li