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ikr: Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Explosivstoffen

27.06.2012 – 08:18 

Vaduz (ots/ikr) -

Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Explosivstoffen Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2012 die Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Explosivstoffen im Europäischen Wirtschaftsraum genehmigt. Sie setzt damit eine europäische Richtlinie um, die das Inverkehrbringen und den Umgang mit Explosivstoffen sowie das Überführen von Munition in andere Mitgliedstaaten vereinheitlicht.

Vereinheitlichung im Vollzug

Die neue Verordnung gleicht Vorgaben des EWR, des Schengen-Aquis und des Zollvertrags mit der Schweiz aneinander an und ermöglicht so eine Vereinheitlichung im Vollzug. Sie sieht vor, dass neu die Landespolizei zuständige Bewilligungsbehörde sein soll, wenn es um die Erteilung einer Genehmigung zum Erwerb und für die Durchfuhr von Explosivstoffen geht oder wenn Munition in einen anderen EWR-Staat überführt werden soll. Die Zuständigkeit für das Inverkehrbringen von Explosivstoffen soll weiterhin beim Amt für Volkswirtschaft verbleiben.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Ina Lueger
T +423 236 60 17