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ikr: Verschärfte Datenschutzbestimmungen in Kraft

01.10.2012 – 14:25 

Vaduz (ots/ikr) -

Auf Druck der ESA mussten die Bestimmungen zur Anmeldung von Datensammlungen für Unternehmen angepasst werden. Bisher waren Datensammlungen, für die es eine gesetzliche Pflicht gab und solche, deren Bearbeitung den Betroffenen bekannt waren, nicht anzumelden. Dies ändert sich ab sofort. Nun sind generell alle Datensammlungen auch von Unternehmen bei der Datenschutzstelle anzumelden. Eine Ausnahme der Meldepflicht besteht vor allem bei der Bestimmung eines internen Datenschutzverantwortlichen.

Ausserdem wurden insbesondere die Bestimmungen zur verstärkten vorgängigen Information der allgemeinen Datenschutzrichtlinie angepasst. Dies dürfte sich vorwiegend auf die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auswirken.

Diese Änderungen sind im Licht einer besseren Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie zu sehen. Sie sind umso wichtiger, als der neue Rechtsrahmen für Europa, der im Januar durch die Europäische Kommission vorgestellt wurde, diesbezüglich weitere Verschärfungen vorsieht. So sind für eine falsche oder ungenügende Information oder Auskunft in Bezug auf Datensammlungen empfindliche Geldstrafen vorgesehen.

Kontakt:

Datenschutzstelle
Philipp Mittelberger, Datenschutzverantwortlicher
T +423 236 60 91