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ikr: Liechtenstein hinterlegt Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

01.02.2013 – 10:29 

Vaduz (ots/ikr) -

Am 30. Januar hat Botschafter Christian Wenaweser für Liechtenstein die Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie an der UNO in New York hinterlegt.

Das Fakultativprotokoll bezweckt die Bekämpfung der kommerziellen Ausbeutung von Kindern, d.h. der Ausbeutung gegen eine Gegenleistung oder Zahlung im weiteren Sinne. Gemäss Fakultativprotokoll hat die nationale Strafgesetzgebung gewissen Minimalanforderungen zu genügen: Sie muss den Handel mit Kindern, die Vermittlung illegaler Adoptionen, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie verbieten und angemessene Strafen vorsehen. Weitere wichtige Elemente des Fakultativprotokolls sind die Verpflichtungen zur internationalen Kooperation bei der Ermittlung und Strafverfolgung sowie zum Schutz der Opfer im Strafverfahren. Die zur Umsetzung des Fakultativprotokolls erforderlichen Bestimmungen sind im liechtensteinischen Recht bereits geschaffen worden.

Das Fakultativprotokoll stellt eine wichtige Ergänzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes dar. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und insbesondere der Kinderrechte gehören traditionellerweise zu den Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik. Die Ratifikation des Fakultativprotokolls ist eine konsequente Fortsetzung dieses Engagements.

Liechtenstein hatte 2008 bei der Überprüfung der Menschenrechtslage durch den UNO-Menschenrechtsrat u.a. die Empfehlung erhalten, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Regierungsrätin Aurelia Frick konnte nun bei der Präsentation des zweiten liechtensteinischen Länderberichts vor dem UNO-Menschenrechtsrat diesen Mittwoch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bekanntgeben.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Marion Malin
T. +423 236 60 63