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ikr: Abänderung der Invalidenversicherungsverordnung

06.02.2013 – 10:36 

Vaduz (ots/ikr) -

Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung beschlossen, die Invalidenversicherungsverordnung abzuändern.

Die Abänderung drängte sich insbesondere wegen der vom Landtag beschlossenen Abänderung des Invalidenversicherungsgesetzes auf. Diese Abänderung machte die Aufhebung der Bestimmung über die Betriebsbeiträge an die Sonderschulung sowie an pädagogisch-therapeutische Massnahmen notwendig. Ausserdem handelt es sich um redaktionelle Anpassungen, um kleine Modifikationen beim kleinen und grossen Taggeld sowie um die Regelung der zeitlichen Wirkung bei einer Änderung des Leistungsanspruchs aufgrund einer Wiedererwägung.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47