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ikr: Grosse Unterstützung am Europarat für liechtensteinische Initiative gegen Aggression

26.03.2013 – 18:00 

Vaduz (ots/ikr) -

Bei einer von Liechtenstein organisierten Veranstaltung am Europarat in Strassburg gab es grosse Unterstützung für das Ziel, dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) die Kompetenz einzuräumen, die Verantwortlichen für illegale Kriege und Aggressionsakte strafrechtlich zu verfolgen. Die Vertragsstaaten des ICC hatten die entsprechenden Zusätze zum Römer Statut an einer Konferenz in Uganda im Juni 2010 unter liechtensteinischem Vorsitz angenommen. Nun fördert Liechtenstein die Aktivierung dieser Vertragszusätze, welche 30 Ratifikationen erfordert. Der ICC hätte dann frühestens 2017 als erstes internationales Gericht seit den Nürnberger Prozessen die Möglichkeit, politische und militärische Entscheidungsträger für das Verbrechen der Aggression strafrechtlich zu verfolgen. Damit wäre ein wichtiger Beitrag zur Wahrung des Weltfriedens und zur Umsetzung der Charta der Vereinten Nationen geleistet.

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, lobte die liechtensteinische Initiative und rief Staaten zur baldigen Ratifizierung auf. Das Verbrechen der Aggression sei "die ultimative Bedrohung des Friedens und verstösst gegen die Grundätze des Europarats durch die Verletzung der grundlegendsten Menschenrechte." Zahlreiche Staatenvertreter unterstützten den Aufruf und berichteten über die Fortschritte im eigenen Ratifikationsprozess. Liechtenstein hatte die Zusätze am 8. Mai 2011 als erstes Land ratifiziert. Seither sind vier weitere Länder dazugekommen.

Liechtensteins Botschafter in Strassburg, Daniel Ospelt, eröffnete die Veranstaltung, an der nach Generalsekretär Jagland mehrere Experten zu Wort kamen. David Donat Cattin von der Organisation "Parliamentarians for Global Action" betonte, es sei nicht nur moralisch wichtig, sondern auch im Eigeninteresse der Vertragsstaaten, die Zusätze zu ratifizieren. Stefan Barriga von der liechtensteinischen Mission in New York erläuterte die komplexen Verfahrensbestimmungen. Astrid Reisinger Coracini von der Universität Salzburg ermunterte die Staaten, das Verbechen der Aggression auch in nationale Strafgesetzbücher aufzunehmen, um die abschreckende Wirkung zu verstärken.

Weitere Informationen zu der Initiative sind auf www.crimeofaggression.info erhältlich.

Kontakt:

Ressort Äusseres
Sandra Ruppen
T +423 236 73 08