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ikr: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

08.07.2014 – 08:02 

Vaduz (ots/ikr) -

Das Ausländer- und Passamt nimmt vom 1. August bis spätestens 31. August 2014 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 12. September und die Schlussauslosung am 7. November 2014 statt.

Jährlich werden beim Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren unter Aufsicht eines Landrichters durchgeführt, bei denen insgesamt 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2014 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung für das Auslosungsverfahren im Herbst wird am 12. September 2014 stattfinden. Bewerbungen können vom 1. August bis spätestens 31. August 2014 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Für das Jahr 2014 legte die Regierung pro Auslosungsverfahren folgende Quoten fest: An (unselbständige und selbständige) Erwerbstätige werden 14 Aufenthaltsbewilligungen und an Nicht-Erwerbstätige (Personen, die im Inland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen) werden 4 Aufenthaltsbewilligungen verlost.

Im Rahmen der Vorauslosung werden 28 erwerbstätige und 8 nicht-erwerbstätige Personen ermittelt, welche alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulars und rechtzeitige Gebühreneinzahlung. Diese Personen haben dann die Möglichkeit, an der Schlussauslosung vom 7. November 2014 teilzunehmen.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen über das Auslosungsverfahren sind ab sofort auf der Homepage des Ausländer- und Passamtes abrufbar: www.apa.llv.li.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Thomas Amann, Abteilungsleiter Bewilligungen und Integration
T +423 236 61 45