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ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Ratifizierung des Übereinkommens über Computerkriminalität

08.07.2015 – 15:18 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2015 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Ratifizierung des Übereinkommens über die Computerkriminalität (Cyber Crime Convention) verabschiedet.

Der Missbrauch des Internets und die damit verbundenen Risiken wie Datendiebstahl und Datenmanipulationen sind stark verbreitet und werden künftig noch weiter ansteigen. Viele dieser Phänomene können nicht alleine mit nationalen Strafvorschriften bekämpft werden, sondern erfordern die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Der Europarat hat diese Ausgangslage zum Anlass genommen, das erste internationale Übereinkommen auszuarbeiten, das Straftaten ahndet, die mittels Internet oder sonstiger Computernetze begangen werden. Dabei handelt es sich vor allem um Verletzungen des Urheberrechts, Computerbetrug, Kinderpornographie und Verstösse gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen. Der Hauptzweck des Übereinkommens ist die Verfolgung einer gemeinsamen Strafrechtspolitik zum Schutz vor Computerstraftaten und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.

Die Umsetzung des umfassenden Übereinkommens in Liechtenstein erfolgte im Rahmen verschiedener Gesetzesrevisionen, darunter der im Jahr 2009 erfolgten Aufnahme neuer oder angepasster Straftatbestände im Bereich der Computer- und Netzwerkkriminalität (u.a. widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, missbräuchliches Abfangen von Daten, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersys¬tems, Datenfälschung, Computerbetrug). Weitere Umsetzungsschritte folgten mit der Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen und mit der Revision des Sexualstrafrechts im Jahr 2011. Ausserdem waren verschiedene verfahrensrechtliche Anpassungen in der Strafprozessordnung sowie Änderungen des Kommunikationsgesetzes notwendig.

Das Übereinkommen über Computerkriminalität gilt als eines der bedeutendsten internationalen Strafrechtsübereinkommen. Es ist so ausgestaltet, dass auch Weiterentwicklungen möglich sind, was aufgrund der rasanten digitalen Fortschritte erforderlich sein wird. Nicht zuletzt zielt das Übereinkommen auf die Bekämpfung einer neuen Form von internationaler Kriminalität ab, deren Bedrohungspotential in den letzten Jahren aufgrund weltweiter Cyberattacken ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt ist.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Isabel Frommelt, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 64