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ikr: Deregulierung des Brandschutzgesetzes

21.04.2016 – 16:11 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung am 19. April 2016 eine Modernisierung des Brandschutzgesetztes angestossen. Hierzu hat die Regierung ein Basiskonzept beschlossen, welches das übergeordnete Ziel verfolgt, ein Höchstmass an Sicherheit mit einem Minimum an Aufwendungen zu erreichen.

Die geplante Totalrevision soll in erster Linie zu Entlastungen der Bauherren, Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Gemeinden führen. Es ist geplant, Eigenheime von der feuerpolizeilichen Bewilligungspflicht auszunehmen. Dies in Anlehnung an das kürzlich revidierte Baugesetz, womit solche Objekte auch keiner Bauabnahme mehr bedürfen. Weiters sieht das Basiskonzept des Ministeriums für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport zur Deregulierung des Brandschutzes vor, dass nur noch öffentlich- und fremdgenutzte Bauten wie Schulen, Restaurants usw. von der periodischen Kontrollpflicht erfasst werden. Zudem ist eine Ausdehnung der Kontrollintervalle durch eine risikobasierte Regelung nach Gebäudekategorien angedacht.

"Das Brandschutzgesetz von 1975 ist teilweise veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen", begründet Marlies Amann-Marxer den Vorstoss. "Die geplante Regelung der Kontrollpflicht in Abhängigkeit der sachbezogenen Gefahren und Risiken nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung entspricht einer modernen Gesetzgebung".

Das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport wird im Dialog mit allen vom Brandschutz betroffenen Stellen bis im Oktober dieses Jahres einen Vernehmlassungs-bericht ausarbeiten.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Johann Wucherer
T +423 236 64 71