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ikr: Verordnung über die Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt

16.11.2016 – 09:10 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. November die Verordnung über die Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2017 genehmigt.

Die Kostenziele werden jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Das Kostenziel für die Gesamtheit der Leistungserbringer beträgt +2.0%. Für bestimmte Kategorien von Leistungserbringern wurden sektorale Kostenziele definiert.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10