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ikr: Neue Verordnung über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden

06.12.2016 – 15:30 

Vaduz (ots/ikr) -

Am 1. Januar 2017 treten das Gesetz über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden (Schätzungsgesetz) sowie die von der Regierung am 6. Dezember 2016 beschlossene Verordnung über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden (Schätzungsverordnung) in Kraft. Das gesamte amtliche Schätzungswesen wird nun im neuen Schätzungsgesetz und der entsprechenden Schätzungsverordnung geregelt. Die bisherige Verordnung über die amtlichen Grundstückschätzungen sowie die Verordnung über die Einhebung von Gebühren für Grundbuchschätzungen und die Entschädigung der Schätzungsorgane werden aufgehoben.

Neu gibt es nur noch eine amtliche Schätzungskommission für das ganze Land. Die Schätzungen werden entweder von der Schätzungskommission oder bei bestimmten einfacheren Schätzungen vom Vorsitzenden der Schätzungskommission alleine vorgenommen. In der Schätzungsverordnung werden unter anderem die fachlichen Voraussetzungen für die Mitglieder der Schätzungskommission geregelt, sodass sichergestellt ist, dass das entsprechende Fachwissen für die Durchführung von amtlichen Schätzungen vorhanden ist. Weiters enthält die Schätzungsverordnung detaillierte Bestimmungen über die Entschädigung des Vorsitzenden der Schätzungskommission sowie die Gebühren und Kosten für die verschiedenen amtlichen Schätzungen.

Die Bestimmungen zu den Schätzungsregeln und zu der Ermittlung von Schätzungswerten sind grösstenteils unverändert aus der Verordnung über die amtlichen Grundstückschätzungen übernommen worden und wurden, sofern sie nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen, angepasst.

Schliesslich werden in der Schätzungsverordnung noch die Zugriffsberechtigung der Schätzungsorgane auf Grundbuchdaten, die Führung des georeferenzierten Schätzungskatasters sowie die Aufsicht über die Schätzungskommission geregelt.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00