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ikr: Unterstützung für grenzüberschreitende Kleinprojekte

12.12.2016 – 10:30 

Vaduz (ots/ikr) -

Wer im Bodenseeraum ein grenzüberschreitendes Projekt verwirklichen möchte, hat noch bis zum 31. Januar 2017 Gelegenheit, dieses bei der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) einzureichen. Der Kleinprojektefonds der IBK unterstützt ausgewählte Projekte mit bis zu 25'000 Euro.

Gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen - es gibt viele Möglichkeiten, grenzüberschreitend aktiv zu werden. Besonders nachhaltig sind längerfristige Kooperationen, die die Bodenseeregion als Ganzes weiterentwickeln. Das kann sowohl durch den Aufbau von Netzwerken als auch durch fachliche Zusammenarbeit in ausgewählten Bereichen geschehen.

Insgesamt stehen im IBK-Kleinprojektefonds 50'000 Euro zur Verfügung. Davon kann maximal die Hälfte für ein längerfristiges angelegtes Kleinprojekt beantragt werden. Punktuelle, einmalige Begegnungsprojekte werden mit bis zu 2'500 Euro unterstützt.

"Nachdem Liechtenstein im 2017 den Vorsitz in der Internationalen Bodenseekonferenz hat, würde es uns freuen, wenn auch aus unserem Land Anträge zur Kleinprojekte-Förderung bei der IBK eingehen würden. Die Bodenseeregion ist für uns ein wichtiger Partner in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit", sagt Regierungssekretär Horst Schädler.

Damit ein Projekt eingereicht werden kann, müssen die Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebiets stammen. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Auch Partner aus dem weiteren Interreg-Programmgebiet (www.interreg.org) können mitwirken. Thematisch kommen Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt, Soziales, Tourismus, Regionalentwicklung und Standortförderung in Frage.

Interessenten können sich bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz beraten und prüfen lassen, ob ihr Vorhaben für eine Förderung geeignet wäre. Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie Antragsformulare stehen auf der Homepage der IBK unter www.bodenseekonferenz.org/kleinprojekte zur Verfügung. Die nächste Einreichfrist ist der 31. Januar 2017. Weitere Fristen sind der 31. Mai 2017 und 30. September 2017. Beratung und Unterstützung gibt es bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz. Ansprechpartnerin ist Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531/5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.

Kontakt:

Horst Schädler, Regierungssekretär
T +423 236 60 06