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ikr: Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gipser- und Malergewerbe

04.07.2017 – 16:12 

Vaduz (ots/ikr) -

Nachdem die Vernehmlassung ohne Einwände geblieben ist, erklärte die Regierung in der Sitzung vom 4. Juli 2017 den Gesamtarbeitsvertrag und die Lohn- und Protokollvereinbarung für das Gipser- und Malergewerbe für allgemeinverbindlich. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft.
T +423 236 76 64