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ikr: Anpassung der Sportförderstrukturen - Vernehmlassungsbericht verabschiedet

19.12.2017 – 15:24 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2017 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sportgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Gesetzesrevision soll die Grundlage für die Anpassung der Sportförderstrukturen geschaffen werden.

Da die derzeitige Sportgesetzgebung aus dem Jahre 2000 stammt, hat die Regierung die Sportförderstrukturen auf ihre Effizienz, Effektivität und Aktualität hin überprüft. Es wurde festgestellt, dass die Sportförderung in Liechtenstein grundsätzlich gut funktioniert. Es sind jedoch viele Gremien und Ansprechpartner in die Sportförderung involviert, was teilweise eine unklare Zuteilung der Aufgaben und Kompetenzen zur Folge hat. Zudem wurde festgestellt, dass die aktuelle Ausgestaltung der Sportförderstrukturen eine langfristige und nachhaltige Planung hinsichtlich Finanzen und Projekten in der Breiten-, Leistungs- und Spitzensportförderung erschwert.

Mit der Revision des Sportgesetzes sollen diese Punkte verbessert und die Grundlage für die Anpassung der Sportförderstrukturen geschaffen werden. Die Regierung soll neu mittels Leistungsvereinbarung die Ausrichtung von Förderungsbeiträgen teilweise oder gänzlich an Institutionen delegieren können. Gestützt auf diese Grundlage beabsichtigt die Regierung, zukünftig eine mehrjährige Leistungsvereinbarung mit dem Liechtenstein Olympic Committee (LOC) abzuschliessen, um die verbands- und vereinsorientiere Breitensportförderung sowie die Leistungs- und Spitzensportförderung an das LOC zu übertragen. Die bisher dafür zuständige Sportkommission soll aufgelöst werden. Anstelle der operativ tätigen Sportkommission soll die Regierung zur strategischen Beratung einen Sportrat einsetzen können.

Das LOC wird durch die Übernahme dieser Aufgaben und Verantwortungen als zentrale Anlaufstelle für Sportler, Verbände und Vereine gestärkt. Gleichzeitig werden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Stabsstelle für Sport klarer gefasst.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. Februar 2018.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Magdalena Hilbe
T +423 236 76 68