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ikr: Schaffung eines institutionellen Rahmens für makroprudenzielle Politik und Aufsicht- Vernehmlassungsbericht verabschiedet

26.04.2018 – 12:54 

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 24. April 2018 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Schaffung eines institutionellen Rahmens für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht) verabschiedet.

Seit Ende 2016 sind die EWR/EFTA Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen Mitglieder des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB). Die Empfehlung ESRB/2011/3 des ESRB verlangt von den EWR-Mitgliedstaaten eine nationale Behörde zu benennen, welche mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik betraut ist. Für die Umsetzung dieser Empfehlung schlägt die Regierung die Schaffung eines Ausschusses für Finanzmarktstabilität vor. Dieser Ausschuss soll aus je zwei Vertretern des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen (MPF) sowie der Finanzmarktaufsicht (FMA) bestehen, wobei das MPF als Vorsitz und die FMA als Sekretariat fungiert. Der Ausschuss kann u.a. alle für die Finanzmarktstabilität massgeblichen Sachverhalte erörtern, Warnungen und Empfehlungen des ESRB behandeln sowie selbst Warnungen und Empfehlungen aussprechen. Der Ausschuss soll bei Bedarf mit dem ESRB sowie den relevanten EWR-Partnerinstitutionen zusammenarbeiten.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Juni 2018.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09