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ikr: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zur Schaffung eines institutionellen Rahmens für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht

19.09.2018 – 10:55 

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. September 2018 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Schaffung eines institutionellen Rahmens für die makroprudenzielle Politik und Aufsicht) verabschiedet.

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ist für die Makroaufsicht über das Finanzsystem des EWR zuständig und soll dadurch einen Beitrag zur Abwendung oder Eindämmung von Systemrisiken für die Finanzmarktstabilität im EWR leisten. Der ESRB wurde nach der letzten Finanzkrise geschaffen, welche im Jahr 2007 begann. Der ESRB soll insbesondere Empfehlungen und Abhilfemassnahmen zu identifizierten Risiken erteilen. Diesen Empfehlungen ist sodann von den EWR-Mitgliedstaaten nachzukommen. Die Empfehlung ESRB/2011/3 verlangt von den EWR-Mitgliedstaaten eine nationale Behörde zu benennen, welche mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik betraut ist. Für die Umsetzung dieser Empfehlung schlägt die Regierung die Schaffung eines Ausschusses für Finanzmarktstabilität vor. Dieser Ausschuss soll aus je zwei Vertretern des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen (MPF) sowie der Finanzmarktaufsicht (FMA) bestehen, wobei das MPF als Vorsitz und die FMA als Sekretariat fungiert. Der Ausschuss kann u.a. alle für die Finanzmarktstabilität massgeblichen Sachverhalte erörtern, Warnungen und Empfehlungen des ESRB behandeln, Empfehlungen zuhanden der Regierung oder FMA unterbreiten sowie selbst Warnungen und Empfehlungen aussprechen. Der Ausschuss soll bei Bedarf mit dem ESRB sowie den relevanten EWR-Partnerinstitutionen zusammenarbeiten. Das MPF und die FMA stellen dem Ausschuss für Finanzmarktstabilität die für die Besorgung seiner Aufgaben notwendige Infrastruktur sowie die notwendigen Personalressourcen unentgeltlich zur Verfügung. Die Schaffung des Ausschusses ist daher weitgehend kostenneutral.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09