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ikr: Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt

22.11.2018 – 09:33 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. November 2018 die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2019 genehmigt.

Die Kostenziele werden jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Das Kostenziel für die Gesamtheit der Leistungserbringer liegt bei +2.0%. Für das Jahr 2019 wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10