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ikr: Abänderung des AIFMG und weiterer Gesetze - Vernehmlassungsbericht verabschiedet

20.12.2018 – 10:14 

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2018 den Vernehmlassungsbericht betreffend das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 28. Februar 2019.

Seit der Übernahme der AIFM-Richtlinie in das EWR-Abkommen am 30. September 2016 finden in Liechtenstein die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit (EWR-Passport-Bestimmungen) Anwendung. Seither hat sich die Anzahl an liechtensteinischen Alternativen Investmentfonds (AIF) von 22 auf 221 (Stand 16. Oktober 2018) erhöht. Im Rahmen der durchgeführten Umwandlungen von Investmentunternehmen (Fonds) nach dem Investmentunternehmensgesetz 2005 in AIF und der gestiegenen Anwendung des AIFMG wurden einige Verbesserungsmöglichkeiten des AIFMG festgestellt, deren Umsetzung die Teilrevision dient.

Mit der Teilrevision soll der Aufsichts- und Verwaltungsaufwand reduziert, die Zahl der gesetzlich geregelten Rechtsformen für AIF eingeschränkt und die Durchführung von Verschmelzungen bzw. Spaltungen vereinfacht werden. Zudem dient die Teilrevision der Durchführung verschiedener EU-Verordnungen, die im Zusammenhang mit dem AIFMG stehen und neue Geschäftsmöglichkeiten im Hinblick auf den Vertrieb von Europäischen Risikokapitelfonds (EuVECA), Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF), Europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) und Geldmarktfonds (MMF) eröffnen.

Die Revision ist das Ergebnis einer intensiven Überprüfung des AIFMG, die aufgrund der verstärkten Anwendbarkeit des Gesetzes angezeigt ist. Sie verfolgt die klaren Ziele einer Minimalumsetzung der AIFM-Richtlinie sowie der Effizienzsteigerung der gesetzlichen Grundlagen und die Schaffung eines verbesserten Wettbewerbs für den Fondsplatz Liechtenstein.

Die Teilrevision hat zudem aus Konsistenzgründen zu Anpassungen in den anderen Fondsgesetzen UCITSG und IUG und zu Folgeanpassungen im FMAG geführt.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09