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ikr: Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt

21.11.2019 – 15:20 

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. November die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2020 genehmigt.

Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2020 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei +2.0%. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10