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Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt

17.11.2021 – 14:05 

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. November die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2022 genehmigt.

Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2022 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer wiederum bei +2.0%. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76