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Krieg in der Ukraine: schneller Nachvollzug der EU-Sanktionen durch Liechtenstein

01.03.2022 – 18:26 

Vaduz (ots) -

Liechtenstein hat am Dienstag, 1. März 2022 die verbleibenden Rechtsakte des am 25. Februar von der Europäischen Union erlassenen zweiten Sanktionspakets vollständig nachvollzogen. Gleichzeitig hat die Regierung die Aufnahme weiterer Personen in den Sanktionsrahmen beschlossen und ein Flug- und Landeverbot für Flugzeuge russischer Herkunft übernommen. Damit hat Liechtenstein bereits erste Teile des am 28. Februar beschlossenen dritten EU-Sanktionspakets umgesetzt. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter und wird auch die weiteren Erlasse des dritten EU-Sanktionspakets gegenüber Russland schnellstmöglich übernehmen.

Mit der heute erlassenen Verordnungsabänderung hat Liechtenstein alle Sanktionen des ersten und zweiten EU-Sanktionspakets gegenüber Russland nachvollzogen. Darin enthalten sind auch Bestimmungen zu Waren- und Handelssanktionen. Aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz kann Liechtenstein EU-Waren- und Handelssanktionen erst nachvollziehen, nachdem diese von der Schweiz übernommen wurden. Der Schweizerische Bundesrat informierte am 28. Februar über den vollständigen autonomen Nachvollzug der EU-Rechtsakte des ersten und zweiten EU-Sanktionspakets gegenüber Russland durch die Schweiz.

Die Regierung wird die weiteren Sanktionen der EU ebenfalls schnell und vollständig nachvollziehen. Mit dem Nachvollzug der Sanktionen wird bekräftigt, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist. Liechtenstein wird auch den Weg der Solidarität konsequent weitergehen.

Mit der raschen Leistung von humanitärer Hilfe setzt Liechtenstein ein weiteres klares Zeichen der Solidarität gegenüber der Ukraine und seiner Bevölkerung. Im Rahmen des von der Regierung am 25. Februar gesprochenen Beitrags von CHF 500'000 wurden mittlerweile die Aktivitäten des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, des UNO-Kinderhilfswerks UNICEF und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz unterstützt. Mit diesen Beiträgen wird insbesondere den besonders stark vom Krieg betroffenen Kindern, Familien und Flüchtlingen in der Ukraine und den Nachbarstaaten geholfen.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelgenheiten
T+423 236 60 50