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Gebühren für Jagdkarten angepasst

09.03.2022 – 10:11 

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2022 mit der Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Verwaltungskosten und Gebühren durch die Regierung und Amtsstellen die beschlossen.

Das Jagdgesetz sieht neu die Möglichkeit vor, Jagdkarten für eine Gültigkeitsdauer von länger als einem Jahr zu lösen. Jagdkarten für Jagdgäste können neu für bis zu drei Jagdjahre, solche für Pächterinnen und Pächter mit einer Gültigkeit für die ganze Pachtdauer erworben werden.

Mit der beschlossenen Verordnungsabänderung werden neu die Gebühren für Jagdkarten, die für mehrere Jahre gelten, festgeschrieben. Die Preise für Jagdkarten, welche für einzelne Tage oder ein einzelnes Jahr gelten, bleiben unverändert.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09