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Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt

15.11.2022 – 14:25 

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 15. November 2022 die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2023 genehmigt.

Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2023 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei +2.0%. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76