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Die Caritas Zürich sagt Ja zur neuen Kantonsverfassung

03.02.2005 – 09:00 

Zürich (ots) -

Die Caritas Zürich unterstützt die neue
Kantonsverfassung, da sie Kernanliegen des regionalen Hilfswerkes
aufnimmt. Die neue Verfassung nimmt besser Rücksicht auf den Anteil
der ausländischen Bevölkerung. Auch den Bedürfnissen Behinderter wird
mehr Rechnung getragen. Die neue Verfassung ist integrativ und gibt
Antworten auf die künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Die neue Verfassung stärkt die Bemühungen um Integration und
Gleichstellung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und
Minderheiten im Kanton. Sie enthält ein umfassendes
Diskriminierungsverbot und schreibt die Integration der verschiedenen
Bevölkerungsgruppen fest. Sie fördert das Zusammenleben in
gegenseitiger Achtung und Toleranz. Menschen mit Behinderung wird der
freie Zugang zu öffentlichen Bauten und der gleichberechtigte Zugang
zu den Bildungseinrichtungen verfassungsrechtlich garantiert.
Ausserdem wird die Gebärdensprache anerkannt.
Ein wichtiges Anliegen der Caritas Zürich ist die Bekämpfung der
Familienarmut. Mit dem Sozialziel im Artikel 119 setzt sich der
Kanton zum Ziel, Eltern vor und nach der Geburt eines Kindes vor
Notlagen zu schützen. Ein geeignetes Mittel gegen Familienarmut sind
die in der neuen Verfassung vorgesehenen Verbesserungen für die
Betreuung von Kindern innerhalb und ausserhalb der Familie.
Mit der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben wir
eine langjährige Forderung der Caritas Zürich im Artikel ‚Wirtschaft
und Arbeit' endlich in der Verfassung verankert. Damit schafft der
Souverän die Voraussetzung für eine freundlichere und zeitgemässe
Familienpolitik.

Kontakt:

Stefan Stolle
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel. +41/1/366'68'60
Fax +41/1/366'68'66
E-mail: s.stolle@caritas-zuerich.ch
Internet: www.caritas-zuerich.ch