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Berechtigtes "Aus" für GHB: keine Droge für Partyspiele

12.02.2002 – 08:38 

Lausanne (ots) -

Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und
andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne begrüsst das soeben verfügte
Verbot der Droge GHB gemäss Betäubungsmittelgesetz. Das "flüssige
Ecstasy" ist alles andere als eine harmlose Partydroge. Schwer zu
dosieren, besonders gefährlich in Verbindung mit Alkohol und
missbräuchlich zur Muskelbildung und als "Sexdroge" benutzt, muss GHB
unter Verschluss bleiben.
Eine Freizeitdroge von eher dubiosem Wert ist nun endlich verboten
worden: das GHB oder die Gamma-Hydroxydbuttersäure. Nach Ansicht der
Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
(SFA) in Lausanne war es an der Zeit, das "flüssige Ecstasy" auf den
Index zu setzen, da die Dosierung dieses als Narkosemittel oder
Psychopille gebrauchten Mittels sehr heikel ist und ein Mischen von
GHB mit Alkohol fatale Folgen haben kann. Das Missbrauchspotential
der Drogen erstreckt sich auch auf die künstliche Stimulierung des
Muskelwachstums durch die Ausschüttung von Wachstumshormonen. "Liquid
X" ist deshalb auch in der Bodybuilderszene verbreitet.
GHB als Mittel sexueller Nötigung
Die Droge GHB gilt auf der Partyszene als nahe Verwandte des
Ecstasy (deshalb "flüssiges Ecstasy", obwohl keine chemische
Verwandtschaft zum wirklichen Ecstasy besteht), vor allem wegen
seiner angeblichen Stimulierung von Wohlbefinden und sexueller
Bereitschaft. In den USA steht GHB unter Verdacht, von skrupellosen
Casanovas als heimlich verabreichtes Hilfsmittel benutzt zu werden,
um Frauen sexuell gefügig zu machen. In der Schweiz konnte GHB legal
in Hanfläden bezogen werden. Die Entscheidung des Bundesamtes für
Gesundheit (BAG) für ein Verbot dieser Droge ist somit mehr als
berechtigt.

Kontakt:

SFA Lausanne
Sekretariat Prävention und Information
Tel. +41/21/321'29'76
SFA-Information, Februar 20022