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Resolution: Für einen wirksamen Jugendschutz: Keine Alkoholwerbung in Radio und Fernsehen!

23.05.2002 – 12:30 

Lausanne (ots) -

Im Rahmen ihres nationalen Fachseminars vom 23.
Mai 2002 zum Thema "Kind sein heute" hat die Schweizerische
Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) eine
Resolution gegen die geplante Alkoholwerbung in den privaten
elektronischen Medien verabschiedet:
Gegenwärtig wird in der Schweiz das Radio- und Fernsehgesetz
(RTVG) revidiert. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang verlauten
lassen, dass die Werbung für alkoholische Getränke in den privaten
elektronischen Medien künftig per Gesetz zulässig sein soll. Offenbar
haben bei diesem Entscheid nur wirtschaftliche Erwägungen Pate
gestanden, gesundheitspolitische Argumente fanden hingegen kein
Gehör. Nun sind alkoholische Getränke wegen ihrer psychoaktiven und
suchtbildenden Eigenschaften aber keine gewöhnlichen Konsumgüter.
Zudem gibt es nach Auffassung der Schweizerischen Fachstelle für
Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) genügend wissenschaftliche
Belege dafür, dass Alkoholwerbung nicht nur Markentreue herstellt,
sondern auch das Konsumverhalten prägt.
Kinder und Jugendliche sind besonders empfänglich für
Alkoholwerbung!
So hat sich in Studien gezeigt, dass in Ländern mit Werbeverboten
der Einsteig in den Alkohol- und Tabakkonsum später erfolgt und dass
insgesamt weniger konsumiert wird. Wenn Kindern und Jugendlichen im
Umfeld attraktiver Jugendsendungen vorwiegend die wünschenswerten
Seiten des Alkoholtrinkens vorgeführt werden, gehen die präventiven
Botschaften zu den Risiken des Suchtmittels Alkohol, die im
Elternhaus oder in der Schule vermittelt werden, leicht unter.
Nationale Präventionsprogramme gegen riskanten Alkoholkonsum
verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn der Bundesrat die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Überflutung mit Alkoholwerbung schafft.
Dieser Aufruf wendet sich daher an die Parlamentarierinnen und
Parlamentarier sowie an alle politisch verantwortlichen Instanzen:
  • Lassen Sie nicht zu, dass auf privaten Radio- und Fernsehkanälen junge Menschen durch die Werbung zum Alkoholkonsum verleitet werden.
  • Verhindern Sie, dass eine Alkoholwerbung, die Risiken und Schäden des Alkoholkonsums verschweigt, das Konsumverhalten unserer Kinder mitprägt.
  • Setzen Sie sich dafür ein, dass für einmal die Interessen der öffentlichen Gesundheit und des Jugendschutzes vor diejenigen der Wirtschaft treten.
Werbeverbote für Alkohol in Radio und TV sind ein nicht
verhandelbares Gebot des Jugend- und Gesundheitsschutzes und dürfen
nicht gesetzlich ausgehöhlt werden.

Kontakt:

SFA Lausanne
Sekretariat Prävention und Information
Tel. +41/21/321'29'76
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