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Sucht Schweiz Das neue Gesetz verringert das Alkoholproblem nicht

18.03.2013 – 10:00 

Lausanne (ots) -

Der Bundesrat will im neuen Alkoholgesetz keine preisgestaltenden Massnahmen aufnehmen. Obschon die Preise für alkoholische Getränke stärker gesunken sind als jene für Nahrungsmittel. Und obwohl erwiesen ist, dass der problematische Alkoholkonsum über den Preis gezielt beeinflusst werden kann.

Der erste Entwurf zur Totalrevision des Alkoholgesetzes vom Juni 2010 sah vor, dass alkoholische Getränke im Einzelhandel mindestens kostendeckend sein müssen. Präventions- und Suchtfachstellen begrüssten diese Massnahme gegen Billigstangebote.

Massnahme ersatzlos gestrichen Der Gesetzesentwurf des Bundesrates, den der Ständerat diesen Mittwoch beraten wird, enthält keine einzige preisgestaltende Massnahme mehr. Dies erstaunt, da der Preis den Alkoholkonsum besonders stark zu beeinflussen vermag. Wissenschaftliche Studien zeigen: Werden alkoholische Getränke teurer, wird weniger getrunken. Das gilt besonders für Jugendliche oder Menschen, die viel Alkohol konsumieren (z.B. Alkoholabhängige). Das Portemonnaie der moderat Konsumierenden würde nur unwesentlich belastet. Und wo weniger konsumiert wird, verringern sich die Gesundheitskosten und alkoholbedingte Schäden wie Alkoholvergiftungen, Gewalt und Verkehrsunfälle oder auch Littering.

Gemessen an der gestiegenen Kaufkraft ist Alkohol zunehmend erschwinglicher und heute sehr billig zu haben. Die Preise sinken sogar stärker als jene für Nahrungsmittel. Ein Rausch zum Preis eines Sandwiches ist heute problemlos möglich.

Das Parlament ist am Zug Kostendeckende Preise, Mindestpreise, eine Lenkungsabgabe oder die Erhöhung der Spirituosensteuer sind wirksame Massnahmen gegen billigen Alkohol. Dass preisbildende Massnahmen vollständig aus dem Gesetzesentwurf verschwunden sind, zeigt, dass die Interessen der Industrie eindeutig über die Interessen der öffentlichen Gesundheit gestellt werden.

Das Gesetz soll laut Entwurf den problematischen Konsum sowie alkoholbedingte Schäden vermindern und insbesondere die Jugend schützen. Will das Parlament dieses Ziel wirksam und nachhaltig erfüllen, muss es die Frage der Preiserhöhung in der Debatte zum Alkoholgesetz aufgreifen.

Sucht Schweiz plädiert zusammen mit weiteren Organisationen aus dem Suchtbereich dafür, dass Massnahmen zur Preisgestaltung, welche den problematischen Konsum von alkoholischen Getränken wirksam reduzieren, in die neue Alkoholgesetzgebung aufgenommen werden.

Diese Organisationen befürworten wirksame und gezielte Massnahmen zur Preisbildung von alkoholischen Getränken.

Blaues Kreuz der deutschen Schweiz (www.blaueskreuz.ch) Fachverband Sucht (www.fachverbandsucht.ch) Groupement Romand d'Etudes des Addictions GREA (www.grea.ch) Nationale Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik NAS-CPA (www.nas-cpa.ch) Sucht Schweiz (www.suchtschweiz.ch)

Umfassende Informationen zu Sucht Schweiz finden Sie auf unserer Website http://www.suchtschweiz.ch

Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie hier: http://www.suchtschweiz.ch/aktuell/medienmitteilungen/ Ticino Addiction (www.ticinoaddiction.ch)

Kontakt:

Simon Frey
Mediensprecher
sfrey@suchtschweiz.ch
Tel.: 021 321 29 63