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HEV Schweiz: Mietrechtsrevision - so nicht

12.12.2008 – 12:24 

Zürich (ots) -

Der Bundesrat hat dem Parlament eine
Gesetzesrevision zur Änderung des Mietrechts vorgeschlagen. Danach 
sollen die Mieten nicht mehr den effektiven Kosten 
(Hypothe-karzinsen, Unterhalt etc.) folgen. Stattdessen soll ein 
neuer, willkürlich gewählter In-dex für die Mieten massgebend sein. -
Der HEV Schweiz lehnt die vorgeschlagene Mietrechtsänderung dezidiert
ab.
Ausgangslage
Ende 2007 hatten die Vermieter- und Mietervertreter einen Kompromiss 
für ein neues Miet-zinssystem ausgehandelt - beide Seiten waren dabei
zu Konzessionen bereit. Gemäss die-sem Kompromiss sollten 
Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten etc. sollten nicht mehr zu  
Mietzinserhöhungen führen. Auch der Verkauf oder die Vererbung der 
Mietliegenschaft sollte keine Mietzinserhöhung mehr rechtfertigen. 
Zum Ausgleich sollten die Mieten zu 100% dem Landesindex der 
Konsumentenpreise angepasst werden können.
Der vom Bundesrat nun vorgeschlagene Gesetzesentwurf verändert das 
Gleichgewicht des Kompromisses einseitig zum Nachteil der Vermieter. 
Statt die Mieten dem etablierten Wa-renkorb des Landesindexes 
anzupassen, wird ein neuer, willkürlich gewählter Warenkorb als 
massgebend erklärt. Damit wird die Teuerungsanpassung der Mieten 
faktisch auf rund 80% reduziert.
Position des HEV Schweiz
Die Möglichkeit, die Mieten zu 100% an den Landesindex der 
Konsumentenpreise (LIK) an-zupassen, war der zentrale Punkt des 
einvernehmlichen Vorschlags der Mieter- und Vermie-terorganisationen 
für einen Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung. Die Indexanpassung
zu 100% ist gerechtfertigt und notwendig. Schliesslich muss der 
Vermieter bei der Indexmie-te das ganze Kostenrisiko bezüglich der 
Hypothekarzinsen, wie auch bezüglich des Anstiegs der Betriebs- und 
Unterhaltskosten allein tragen. Eine Beschränkung des 
Teuerungsaus-gleichs ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel; denn
somit wird der ursprünglich ver-einbarte Mietzins real Jahr für Jahr 
weniger wert.
Der HEV Schweiz hat stets deutlich festgehalten, dass ein 
Systemwechsel zu indexierten Mietzinsen nur im Rahmen dieses 
ausgewogenen Gesamtpaketes akzeptabel ist. Weitere Konzessionen sind 
den Vermietern nicht zumutbar. Mit dem vorgelegten Gesetzesvor-schlag
ist der Kompromiss der Vermieter- und Mieterorganisationen gestorben.
Die Ausrichtung der Mieten nach der Teuerung ist nur sinnvoll, wenn 
man auf den etab-lierten Landesindex der Konsumentenpreise abstellt. 
Wird dies abgelehnt, so ist es konsequent, bei der geltenden 
Kostenmiete zu bleiben. Die vorgeschlagen Anknüp-fung an einen 
anderen Warenkorb, der mit den Kosten des Vermieters nichts zu tun 
hat, ist reine Willkür. Damit verkommt der Index zu einem politischen
Spielball. Dies wird vom HEV Schweiz dezidiert abgelehnt.
Es bleibt zu hoffen, dass das Parlament den einvernehmlichen 
Kompromiss der Be-troffenen besser honoriert und die Gesetzesvorlage 
des Bundesrates im Sinne des Kompromisses korrigiert.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, Vizedirektorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/515 65 53
E-Mail: info@hev-schweiz.ch