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HEV Schweiz: Obligatorische Erdbebenversicherung - Warum?

01.04.2009 – 18:17 

Zürich (ots) -

Der HEV Schweiz steht der Einführung einer
landesweiten, obligatorischen Erdbeben-versicherung sehr kritisch 
gegenüber!
Der Bundesrat hat heute entschieden, die Erdbebenvorsorge mit 
einem Massnahmenpaket zu in-tensivieren.
Im Rahmen der Erdbebenvorsorge haben die Privatversicherer und die
Kantonalen Gebäudever-sicherer eine Lösung für eine landesweite, 
solidarische Erdbebenversicherung entwickelt. Der HEV Schweiz steht 
einer solchen obligatorischen Erdbebenversicherung sehr kritisch 
gegenüber. Um die Folgen eines seltenen Ereignisses - wie die eines 
starken Erdbebens bspw. aus dem Jahre 1356 - abzuwehren, sollen 
einmal mehr die Hauseigentümer selbst in die Tasche greifen? Auf 
Kosten der schweizweiten Solidarität wird vorgeschlagen, eine 
obligatorische Erdbebenversicherung einzufüh-ren, welche 
höchstwahrscheinlich nicht einmal die Folgen des zu versichernden 
Eventualfalles decken könnte.
Der HEV Schweiz ist der Ansicht, dass im Falle eines schweren 
Erdbebenereignis, die Bevölkerung auf die Hilfe des Bundes zählen 
können muss; finanziell, humanitär und fachlich. Der Bund hat 
schliesslich auch die Mittel, um ein Finanzinstitut der Schweiz mit 
68 Mio. Franken zu unterstützen!
Dass der Bundesrat die Bevölkerung bezüglich der Einhaltung der 
Bauvorschriften für die Erd-bebenvorsorge sensibilisieren will, ist 
zu begrüssen. Im Neubaubereich ist die Anwendung von 
ver-hältnismässigen Sicherheitsvorschriften möglich. Im Bereich der 
bestehenden Bauten sind wir-kungsvolle Massnahmen in der Regel 
technisch jedoch gar nicht mehr nachrüstbar oder aber oft nur mit 
unverhältnismässigen Kosten verbunden. Entsprechend können Eigentümer
von bestehenden Bauten nicht verpflichtet werden, nachträgliche 
Erdbebenschutzmassnahmen zu ergreifen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch