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HEV Schweiz: Mietrechtsvorlage im Nationalrat zu recht gescheitert

25.05.2009 – 16:34 

Zürich (ots) -

Der Nationalrat will nicht auf die
Bundesratsvorlage zur Mietrechtsrevision eintreten. Er zieht damit 
die logische Konsequenz daraus, dass der Bundesrat den "historischen"
Kompromiss der Mieter- und Vermieterorganisationen einseitig zum 
Nachteil der Vermieter abgeändert hat.
Im November 2007 hatten die Vermieter- und Mieterorganisationen 
einen "historischen" Kompromiss für ein Gesamtpaket zu einem 
Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung verabschiedet. Beide Seiten 
waren darin zu Konzessionen bereit. Die Möglichkeit, die Mieten zu 
100% an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen, war der 
zentrale Punkt des einvernehmlichen Vorschlags der Mieter- und 
Vermieterorganisationen für einen Systemwechsel in der 
Mietzinsgestaltung. Der Westschweizer Mieterverband - der ebenfalls 
am Kompromiss beteiligt war - hat diesen bereits kurze Zeit nach 
Verabschiedung hinterfragt.
Die vom Bundesrat ans Parlament geschickte Vorlage veränderte den 
Kompromiss einseitig zulasten der Vermieter: Er übernimmt zwar alle 
Konzessionen der Vermieterseite, die Konzession der Mieterseite - die
100%-Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise - wurde 
jedoch fallengelassen. Statt dessen will der Bundesrat die Mieten an 
einen Spezialindex knüpfen.
Position des HEV Schweiz
Der HEV Schweiz lehnt die Bundesratsvorlage entschieden ab. Die 
Indexmiete ist für den HEV nur akzeptabel, wenn die Vermieter die 
Kosten für die Finanzierung, den Unterhalt und den Betrieb durch die 
Mieteinnahmen decken können. Bei einer Beschränkung des 
Teuerungsausgleichs würde der ursprünglich vereinbarte Mietzins Jahr 
für Jahr weniger wert. Wird für die Mietzinsanpassungen nicht auf den
etablierten Landesindex der Konsumentenpreise, sondern auf einen 
Spezialindex abgestellt, so besteht zudem die Gefahr, dass dieser 
Spezialindex zum politischen Spielball wird.
Der HEV Schweiz steht nach wie vor zum Kompromiss als Gesamtpaket.
Die einseitig veränderte Gesetzesvorlage des Bundesrates lehnt der 
Verband jedoch dezidiert ab. Die Reaktion des Westschweizer 
Mieterverbandes sowie die Vorlage des Bundesrates zeigen deutlich, 
dass die Kompromisslösung der "Sozialpartner" (den 
Interessenvertretern der Direktbetroffenen) für eine neue 
Mietezinsgestaltung politisch gescheitert ist. - Der Nationalrat hat 
deshalb die konsequente Schlussfolgerung gezogen und die 
Bundesratsvorlage abgelehnt. Eine neuerliche jahrelange kostspielige 
politische Auseinandersetzung über die Mietzinsgestaltung, die 
letztlich wohl wiederum an einem Referendum scheitern würde, wäre 
fehl am Platz. Es sei daran erinnert, dass das Stimmvolk in den 
Jahren 2003 und 2004 zwei unterschiedliche Mietrechtsvorlagen sehr 
deutlich verworfen hat. Das geltende Recht ist - trotz all seiner 
Schwächen - noch immer gerechter als die Vorlage des Bundesrates. Die
Regeln zur Mietzinsanpassung sind inzwischen wohl bekannt und haben 
sich in der Praxis eingespielt. Streitigkeiten über die 
Mietzinsgestaltung sind Einzelfälle. Eine Notwendigkeit für eine 
Mietrechtsrevision besteht daher nicht.

Kontakt:

HEV Schweiz
aNR Dr. Rudolf Steiner, Präsident HEV Schweiz
062/212 13 60

Monika Sommer, stv. Direktorin HEV Schweiz
044/254 90 20; 079/515 65 53

E-Mail: info@hev-schweiz.ch
Website: www.hev-schweiz.ch