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HEV Schweiz: Das Bausparen wird konkret

22.10.2010 – 17:34 

Zürich (ots) -

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Ständerates (WAK-S) hat einen indirekten Gegenvorschlag zur 
Volksinitiative des HEV Schweiz "Eigene vier Wände dank Bausparen" 
und zur Bausparinitiative verabschiedet. Der HEV Schweiz ist darüber 
hocherfreut.
Die Ständeratskommission unterstützt ohne Gegenstimme das 
Bedürfnis der Wohneigentumsförderung und anerkennt das Bausparen als 
geeignetes Mittel, um dem Mittelstand den Wohneigentumserwerb zu 
erleichtern. Die Kommission hat daher einen Gesetzesentwurf zur 
Volksinitiative des HEV Schweiz "Eigene vier Wände dank Bausparen" 
und zur Bausparinitiative verabschiedet. Das ist besonders 
erfreulich, denn in der Vergangenheit scheiterte das Bausparen 
jeweils am Ständerat, während der Nationalrat dem Anliegen stets 
positiv gegenüberstand. Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu 
können. Das Bausparen führt sie diesem Ziel näher.
Bausparen light
Mit dem verabschiedeten Modell soll jungen Mieterinnen und Mietern 
mit mittlerem Einkommen ermöglicht werden, während maximal zehn 
Jahren jährlich 10'000 Franken (verheiratete 20'000 Franken) vom 
steuerbaren Einkommen abzuziehen. Der Gegenvorschlag (wie auch die 
HEV-Initiative) sieht aus steuerharmonisierungsrechtlichen Gründen 
die obligatorische Einführung des Bausparens für Bund und Kantone 
vor. Im Gegensatz zur HEV-Initiative sieht der Gegenvorschlag vor, 
dass die Zinsen auf den Bauspareinlagen und die Bauspareeinlagen als 
Vermögen besteuert werden. Sodann sieht der Gegenvorschlag im 
Unterschied zur HEV-Initiative vor, dass innert spätestens fünf Jahre
nach Ablauf der maximalen Bauspardauer der Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum erfolgen muss, damit die Besteuerung aufgeschoben wird. 
Die Steuer wird nacherhoben, wenn innert fünf Jahren nach Erwerb der 
Liegenschaft deren Nutzung auf Dauer geändert oder das Eigentum an 
Dritte abgetreten wird. Auch im Todesfall und bei einem Wegzug ins 
Ausland erfolgt eine Nachbesteuerung.
Der Gesetzesvorschlag der Ständeratskommission nimmt daher die 
zentralen Anliegen der HEV-Initiative zum Bausparen auf und 
beschränkt sich als "Bausparen-light" auf das Wesentliche.
Bausparen flott unterwegs
Nachdem nun der Gegenvorschlag verabschiedet ist, wird er ab Anfang 
November 2010 in die Vernehmlassung geschickt.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, Stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/515'65'53
E-Mail: info@hev-schweiz.ch