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HEV Schweiz: Differenzen in der Gesetzesrevision zur Raumplanung

22.11.2011 – 16:13 

Zürich (ots) -

Die zuständige Kommission des Ständerats macht bei der Mehrwertabgabe geringfügige Zugeständnisse an den Nationalrat. Die Pflicht zur Redimensionierung von Bauzonen will sie jedoch im Gesetz belassen. Der HEV Schweiz lehnt sowohl die Mehrwertabgabe als auch bodenrechtliche Zwangsmassnahmen in der Raumplanung ab. Sie stellen einen Eingriff in die Eigentumsrechte dar.

Unter dem Druck der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat im Eilzugstempo eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes im Bereich Siedlung ausarbeiten lassen. Bei der Erarbeitung waren keine Eigentümervertreter involviert. Der HEV lehnt einen Schnellschuss im Bereich Siedlung ab. Statt diesen Bereich isoliert zu betrachten, sollte die Siedlungsplanung mit den weiteren (zurzeit in Revision befindlichen) Bereichen, wie dem Bauen ausserhalb der Bauzonen sowie der Verkehrs- und Energieplanung abgestimmt und gemeinsam angegangen werden. Auf eine weitere Verlagerung von Kompetenzen in Richtung Bund ist zu verzichten.

Der HEV Schweiz ist gegen zwingende Bundesregeln für eine Mehrwertabgabe. Sie wird den unterschiedlichen Steuer- und Abgabeordnungen der Kantone nicht gerecht und schröpft die Grundeigentümer zusätzlich. Immerhin scheint die Ständeratskommission die Unvereinbarkeit der ursprünglichen Variante mit dem Föderalismusprinzip einzusehen. Der Zwang zu Rückzonungen wird vom HEV Schweiz abgelehnt. Damit greift der Bund in die Planungshoheit der Kantone und Gemeinden ein und schafft neue Rechtsunsicherheit und Entschädigungsprobleme.

Bis zur Bewilligung der angepassten Richtpläne wäre es den Kantonen aller Voraussicht nach verboten, Neueinzonungen vorzunehmen. Dies verknappt und verteuert das Angebot an Bauland. Eine solche Revision würde gesamthaft die Immobilienpreise anheizen, mit entsprechenden Folgen für die Wohn- und Produktionskosten. Zudem würden diese Regelungen gerade jene Kantone und Gemeinden bestrafen, die in der Vergangenheit haushälterisch mit ihrem Boden umgegangen sind.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, Stv. Direktorin
Tel.: +41/44/254'90'20 oder monika.sommer@hev-schweiz.ch
Michael Landolt, Volkswirtschafter
Tel.: +41/44/254'90'29 oder michael.landolt@hev-schweiz.ch