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Eidg. Abstimmung - HEV Schweiz: Gefahr für Tourismusgemeinden

10.01.2012 – 11:06 

Zürich (ots) -

Am 11. März 2012 wird über die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" der Fondation Franz Weber abgestimmt. Die Initiative fordert eine radikale Begrenzung des Zweitwohnungsbaus. Würde sie angenommen, hät-te dies gravierende wirtschaftliche Konsequenzen für zahlreiche Tourismusge-meinden. Der HEV Schweiz lehnt die Volksinitiative der Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra zum Zweitwohnungsbau dezidiert ab. Es ist falsch, mit einer undifferenzierten Obergrenze derart in die Gemeindeautonomie einzugreifen. Jegliche Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten würde mit der Beschränkung des Zweitwohnungsanteils auf 20 Prozent verunmöglicht. Ein so starres System würde diverse Gemeinden vor unlösbare Probleme stellen. Ein radikaler Baustopp wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit über weite Gebiete die Folge. Für einige Tourismusdestinationen und viele lokale Gewerbetreibende wäre damit das wirtschaftliche Aus programmiert. Handlungsbedarf im Bereich des Zweiwohnungsbaus ist in einigen Tourismusgemeinden durchaus vorhanden. Eine Limitierung per Verfassung ist jedoch der falsche Weg, um das Problem der "kalten Betten" in den Griff zu bekommen. Das Parlament hat im Dezember 2010 mit Blick auf diese Initiative, eine Verschärfung des Raumplanungsgesetzes im Bereich des Zweitwohnungsbaus verabschiedet. Diese Gesetzesänderung ist bereits seit Juli 2011 in Kraft. Sie ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen in diesem Bereich. Die neuen Vorgaben im Raumplanungsgesetz kommen den Anliegen der Initianten weit entgegen. Den Gemeinden ist dabei richtigerweise freigestellt, welche Art von Massnahmen zu wählen sind. Es können Kontingente, Erstwohnanteile, spezielle Nutzungszonen oder Lenkungsabgaben sein. Für den HEV Schweiz ist das Raumplanungsgesetz (und nicht die Verfassung) der richtige Ort für Bestimmungen zum Zweitwohnungsbau. Diese Bestimmungen sind nun implementiert. Die Volksinitiative ist deshalb unnötig. Sie ist klar abzulehnen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, Stv. Direktorin, Tel. 044 254 90 20
Michael Landolt, Volkswirtschafter, Tel. 044 254 90 29
E-Mail: info@hev-schweiz.ch