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HEV Schweiz: Volksabstimmung zur Raumplanungsrevision - Position HEV Schweiz

16.11.2012 – 15:51 

Zürich (ots) -

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Hauseigentümerverbandes Schweiz vom 16. November 2012 in Zürich Oerlikon haben sich die Delegierten engagiert mit der Parolenfassung zur Volksabstimmung über die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes auseinandergesetzt. Der Verband hat die NEIN-Parole beschlossen.

Der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, hat den zahlreich in Oerlikon erschienen Delegierten die Ausgangslage zur Raumplanungsrevision erläutert. Die Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)" verlangt eine radikale Zentralisierung der Raumplanung und enthält ein 20-jähriges Bauzonenmoratorium. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab. Sie stellen ihr jedoch einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes entgegen. Die Landschaftsinitiative wurde daraufhin bedingt zurückgezogen. Tritt die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in Kraft, fällt folglich die Landschaftsinitiative dahin. Gegen die Raumplanungsrevision wurde jedoch das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung über die Raumplanungsrevision findet am 3. März 2013 statt. Wird die Revision vom Stimmvolk abgelehnt, ist die Landschaftsinitiative wieder "auf dem Tisch" und wird ebenfalls noch dem Stimmvolk vorgelegt.

Um den Delegierten eine möglichst offene Meinungsbildung zu ermöglichen, wurde die Versammlung kontradiktorisch durchgeführt. Herr Regierungsrat Heinz Tännler, Baudirektor des Kantons Zug, legte die Argumente der Befürworter dar und Herr altNationalrat Werner Messmer, Präsident des SBV und Vorstandsmitglied des SGV, vertrat die Position der Gegner der Revision.

Die Mehrheit der Delegierten liess sich von den Argumenten der Gegner der Vorlage überzeugen. Die Gesetzesrevision enthält bodenrechtliche Zwangsmassnahmen, namentlich die eigentümerfeindliche Überbauungspflicht. Die im Gesetz vorgesehene Verpflichtung zur Auszonung von Bauland würde zu umfangreichen Enteignungen führen. Bauland würde dadurch weiter verknappt und somit die Immobilienpreise angeheizt. Abgelehnt wird zudem die bundesrechtliche Verschärfung der Mehrwertabgabe, da sie die Kompetenz der Kantone beschneidet und das Grundeigentum und Bauland zusätzlich verteuert. Die Gesetzesrevision dürfte insgesamt zu einem Anstieg der Wohn- und Produktionskosten führen. Die Delegiertenversammlung des HEV Schweiz hat daher konsequenterweise die NEIN-Parole zur "Teilrevision des Raumplanungsgesetzes" (indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative) beschlossen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch