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HEV Schweiz: Bundesgericht schafft neue Unsicherheiten in der Zweitwohnungsfrage

22.05.2013 – 15:42 

Zürich (ots) -

Das Bundesgericht hat einen ersten Entscheid zum Thema Zweitwohnungen gefällt. Es erachtet den Verfassungsartikel zur Zweitwohnungsbegrenzung als unmittelbar anwendbar. Der HEV Schweiz bedauert diesen Entscheid. Er dürfte für verschiedene Bauherren das Aus ihrer Zweitwohnungsträume bedeuten.

Der Volksentscheid für ein Ja zur Zweitwohnungsinitiative ist mit 50.6% der Stimmbürger äusserst knapp ausgefallen. Es ist davon auszugehen, dass bereits kleine Verschärfungen am Initiativtext zu einer Ablehnung der Initiative geführt hätten. Die Initiative liess in der Lesart vieler Stimmbürger eine gewisse Übergangsfrist zu, da sie in den Übergangsbestimmungen als Datum den "1. Januar des folgenden Jahres" nannte. Das Bundesgericht befindet nun im Unterschied zur Vorinstanz, dass der Verfassungsartikel ab 11. März 2012 anzuwenden sei.

Viele Bauwillige sahen ihr Bauprojekt aufgrund der breit gestreuten Einsprachen des Vereins Helvetia Nostra seit Monaten blockiert. Es sind darunter nicht nur die kurzentschlossenen Baueingaben für Zweitwohnungen, sondern auch Projekte, die seit Jahren sorgfältig geplant und abgeklärt wurden, aber beim örtlichen Bauamt noch nicht eingereicht waren. Viele bereits erteilte Baubewilligungen werden vor dem Hintergrund des neuen Bundesgerichtsentscheids nun in Frage gestellt werden. Das Bundesgericht hebt damit Entscheide der Vorinstanzen auf und gefährdet bereits getätigte Investitionen.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor, Mobile: +41/79/642'28'82,
ansgar.gmuer@hev-schweiz.ch
Michael Landolt, Volkswirtschafter, Tel. +41/44/254'90'29,
michael.landolt@hev-schweiz.ch