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Grünes Licht für Vogelfänger in Deutschland?

31.10.2001 – 11:07 

Zürich (ots) -

Der Fang von Sing- und Zugvögeln zur Käfighaltung
könnte in Deutschland bald wieder möglich sein. Eine entsprechende
Änderung des Naturschutzgesetzes wurde bereits von der Länderkammer,
dem Bundesrat, beschlossen, in Kürze soll im Bundestag abgestimmt
werden.
„Dies ist ein klarer Verstoss gegen die Europäische
Vogelschutzrichtlinie, die den Fang von Vögeln zur Käfighaltung
verbietet", erklärt Rita Dubois, Geschäftsführerin der
Schweizerischen Gesellschaft für Tierschutz/ProTier. Die Haltung von
Stieglitzen, Gimpeln und Finken ist in einigen Gebieten Deutschlands,
allen voran dem Harz und den Grenzregionen zu Belgien, zwar immer
noch weit verbreitet, allerdings dürfen die Vogelliebhaber bislang
nur Zuchtvögel besitzen. Seit Jahrzehnten schon werden keine
Genehmigungen mehr zum Fang von Wildtieren erteilt. Von der geplanten
Neuregelung sind aber auch fast alle anderen einheimischen
Säugetiere, Amphibien und Reptilien sowie zahlreiche Insekten
betroffen. „Die Natur würde zum Selbstbedienungsladen für Tierhalter,
Schmetterlings- und Käfersammler erniedrigt", sagt Rita Dubois.
Die endgültige Entscheidung liegt jetzt beim Bundestag, dessen
Fraktionen in den ersten Novembertagen abschliessend über das neue
Naturschutzgesetz beraten. Deutsche Tierschützer haben bereits
angekündigt, umgehend ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
einzuleiten, sollte der Vogelfang in Deutschland wieder ermöglicht
werden.

Kontakt:

Pressestelle SGT/ProTier
Alfred-Escher-Str. 76
8002 Zürich
Tel. +41 1 201 05 05
Fax: +41 1 201 26 23
E-mail: info@protier.ch
Internet: www.protier.ch
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