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Stammzellenforschung: Eine Chance für die Behandlung der Multiplen Sklerose

05.11.2004 – 09:27 

Zürich (ots) -

Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft
empfiehlt, dem Stammzellenforschungsgesetz in der Abstimmung vom 28.
November 2004 zuzustimmen. Das Gesetz definiert einen sinnvollen
Rahmen für die Stammzellenforschung, die den MS-Betroffenen eine
Hoffnung auf Linderung oder gar Heilung der Krankheit eröffnet.
Multiple Sklerose ist eine bisher unheilbare chronische Erkrankung
des zentralen Nervensystems. In der Schweiz sind rund 10 000 Menschen
davon betroffen. Multiple Sklerose wird am häufigsten bei jungen
Erwachsenen zwischen 20 und 40 diagnostiziert.
Die Forschung zur Behandlung der Multiplen Sklerose versucht
Methoden zu entwickeln, die Angriffe auf das Nervensystem ganz
verhindern und damit dauerhafte Schädigungen gar nicht erst entstehen
lassen. Allerdings liegt dieses Ziel noch in weiter Ferne. Damit ist
denjenigen MS-Betroffenen, die infolge bereits entstandener Schäden
am Nervensystem unter starken Behinderungen leiden, nicht geholfen.
Die Stammzellenforschung könnte jedoch Methoden entwickeln, um
Zellen, die irreparabel zerstört sind oder falsch funktionieren,
durch neue, funktionsfähige zu ersetzen. So könnten die Nervenzellen
selbst oder die bei Multipler Sklerose in erster Linie geschädigten
Oligodendrozyten - Zellen, welche die Ummantelung der Nervenfortsätze
(die Myelinscheide) produzieren - ersetzt werden.
Während hinsichtlich einer besseren Therapie der MS grosse
Hoffnungen in die Stammzellenforschung gesetzt werden, sind die
ethischen und religiösen Argumente in dieser Frage widersprüchlich
und vielschichtig. Welche Eingriffe darf der Mensch in die Natur, in
die Schöpfung vornehmen? Ist es ethisch vertretbar, auf einen ganzen
Forschungsbereich zu verzichten, der die Chancen bietet, bisher
unheilbare Krankheiten zu lindern oder gar zu besiegen? Verschiedene
Werthaltungen, die letztlich beide das Recht auf ein selbst
bestimmtes Leben ins Zentrum stellen, prallen in der Frage der
Stammzellenforschung aufeinander. Dieser Wertekonflikt ist äusserst
vielschichtig. Für die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft
steht das Wohl der MS-Betroffenen im Zentrum der Überlegungen. Für
sie bedeutet das Stammzellengesetz eine enorme Chance, die mit
Rücksicht auf alle, die von einer bisher unheilbaren chronischen
Krankheit betroffen sind, genutzt werden soll.
Medizinische Forschung und somit auch die Stammzellenforschung
müssen jederzeit hohen ethischen Standards entsprechen, deren
Einhaltung von unserem Gemeinwesen  kontrolliert werden muss. In
diesem Sinne gibt das Stammzellenforschungsgesetz einen klaren und
vernünftigen Rahmen für die Stammzellenforschung vor.
Die Chance und das Potential der Stammzellenforschung für die
Behandlung der MS sollte aus wissenschaftlicher Sicht und aus
moralischer und ethischer Verpflichtung gegenüber den 10 000 Menschen
mit Multipler Sklerose und gegenüber anderen chronisch Kranken
genutzt werden. Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft
empfiehlt deshalb das Stammzellenforschungsgesetz zur Annahme durch
das Volk.

Kontakt:

Vera Rentsch
Direktorin
Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft
Tel. +41/43/444'43'43
Fax +41/43/444'43'44
E-mail: vrentsch@multiplesklerose.ch
Internet: http://www.multiplesklerose.ch