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Ja zur erleichterten Einbürgerung

21.05.2001 – 12:55 

Bern (ots) -

Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten
Generation sollen sich leichter einbürgern können. Das Schweizerische
Rote Kreuz (SRK) befürwortet den entsprechenden Vorschlag zur
Revision des Bürgerrechts.
Die Revision des Bürgerrechts sieht vor, dass Ausländerinnen und
Ausländer der dritten Generation das Schweizer Bürgerrecht mit ihrer
Geburt erhalten. Junge, in der Schweiz aufgewachsene Frauen und
Männer der zweiten Generation sollen bei der Einbürgerung weniger
hohe Anforderungen erfüllen müssen. Verglichen mit andern
europäischen Ländern knüpfte die Schweiz bisher strenge Bedingungen
an die Erteilung des Bürgerrechts, zum Beispiel was Wohnsitzdauer und
Verfahrenskosten betrifft.
Die zweite und dritte Ausländer-Generation ist in der Regel gut
integriert. Die erleichterte bzw. automatische Einbürgerung bedeutet
die längst fällige Anerkennung dieser Tatsache. Gesellschaftlich gut
integrierte Personen haben so die Möglichkeit ihre Bürgerrechte
wahrzunehmen.
Gegen willkürliche Einbürgerungsentscheide sollen Bewerberinnen
und Bewerber künftig Einsprache erheben können.

Kontakt:

Hildegard Hungerbühler, Departement Migration,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tel. +41 31 387 74 06
E-Mail: hildegard.hungerbuehler@redcross.ch

André Pfanner-Meyer, Departement Migration,
Leiter Kommunikation
Tel. +41 31 387 73 77
E-Mail: andre.pfanner@redcross.ch

Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch
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