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Berner Ärztegesellschaft vor Bundesgericht abgeblitzt

13.09.2005 – 10:00 

Bern (ots) -

Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern hat mit einem
gegen die CSS Versicherung angestrengten Verfahren den Versuch
unternommen, von der CSS auf superprovisorischem Weg eine
Berichtigung zu verlangen. Die CSS hatte den ambulanten
Leistungserbringern (Ärzten) am  24. Juni 2005 mitgeteilt, dass sie
auch in sogenannten Tiers-Garant-Kantonen mit der CSS individuell den
Tiers Payant (direkter Rechnungsaustausch) vereinbaren dürfen. Mit
der elektronischen Abrechnung im Tiers-Payant-System liessen sich
administrative Kosten in Millionenhöhe einsparen.
Das EVG in Luzern hat nun mit Entscheid vom 24. August 2005 diesen
Versuch der Berner Ärztegesellschaft abgewiesen. Die Mitteilung  der
CSS an die ambulanten Leistungserbringer vom 24. Juni  ist daher
nach wie vor korrekt.
Die CSS Versicherung ist mit 1,2 Millionen Versicherten der
zweitgrösste Schweizer Krankenversicherer und führende
Krankenversicherer in den Bereichen Familien und Unternehmen.

Kontakt:

Thomas Räber, Leiter Recht&Compliance
Tel. +41/58/277'14'78
E-Mail: thomas.raeber@css.ch